Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen: Was heißt das?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln a…
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Fakten
- Die Bundesregierung darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen.
- Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag entschieden, dass das BfV die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen kann.
- Die AfD wird weiterhin als "Verdachtsfall" eingestuft.
- Der Verfassungsschutz darf in gewissen Fällen nachrichtendienstliche Mittel wie V-Leute oder Telekommunikationsüberwachung gegen die AfD einsetzen.
- Die Einstufung von insgesamt fünf Landesverbänden der AfD als "gesichert rechtsextrem" bleibt bestehen.
- Das Gericht hat festgestellt, dass es eine hinreichende Gewissheit für die Einstufung als gesichert rechtsextrem gibt, aber nicht für die Einstufung als gesichert extrem.
- Die AfD würde durch diese Bestrebungen "nicht in einer Weise geprägt werden, die dazu führt, dass ihr Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann".
- Das Gericht kritisiert, dass der Verfassungsschutz seine Bewertung ausschließlich auf öffentlich verfügbare Quellen gestützt hat und nicht auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse vorgelegt hat.
- Der Staatsrechtsprofessor Markus Ogorek kritisiert das Gericht, dass es zu hohe Hürden für die Einstufung als "gesichert rechtsextrem" angesetzt hat.
- Das Gericht hat Massenhaft herabwürdigende Aussagen von AfD-Funktionären als "bloß diffuse Äußerungen" eingestuft.
- Die Gewissheit für die Einstufung als gesichert extrem lasse sich nur aus dem Parteiprogramm oder durch den Nachweis von Geheimplänen belegen.
- Das Gericht hat das Hauptsacheverfahren für den Verfassungsschutz nicht verloren, sondern muss nun vermehrt mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnene Informationen vorlegen.
- Die Partei könnte künftig noch enger beobachtet werden: "V-Leute oder technische Überwachungen werden zwingend eine höhere Bedeutung erlangen".
- Gegen den Eilbeschluss kann zunächst Beschwerde eingelegt werden, über die dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
- Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln wird weitergeführt.
- Die Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren ist offen.
- Wenn die Entscheidung zugunsten der AfD ausfällt, wäre die Einstufung als "gesichert rechtsextrem" hinfällig.
- Endgültig entscheiden wird das OVG Münster in zweiter Instanz.
- Die Hochstufung der AfD war bereits bei der Einstufung als "Verdachtsfall" vorhergegangen.
- Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die Hochstufung der AfD Anfang Mai 2025 quasi im Alleingang durchgedrückt.
- Die Kritik an der Hochstufung war bereits damals groß, dass das zugrundeliegende Gutachten eine unsystematische Sammlung belastender Zitate sei.
- Das Parteiprogramm wurde als reine Tarnung dargestellt.
- Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins aufgehoben.
- Parteichef Tino Chrupalla ist erfreut über die Entscheidung und sagt, dass es einen Rückenwind für die Wahlkämpfer in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gibt.
- Das Gericht hat auch der Diskussion um ein AfD-Verbot "einen Riegel vorgeschoben".
- Der Bundesvorstand der AfD hat sich gegen Grenzüberschreitungen ausgesprochen, auch wenn es innerparteilich in der Kritik steht.