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AfD: Die Eilentscheidung des Kölner Gerichts ist kein Persilschein

Nein, ein AfD-Verbotsverfahren wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Das gilt nach der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Donnerstag …

Fakten

  • Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Donnerstag ist kein Persilschein für die AfD.
  • Die Kölner Richter sehen durchaus den 'starken Verdacht', dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen entfaltet.
  • Das Verfassungsschutzgutachten, auf dem die Hochstufung der AfD fußte, ist eine Sammlung öffentlich getätigter Äußerungen von AfD-Funktionären.
  • Die Hürden, nicht nur für ein Verbotsverfahren, sondern auch für die Einstufung einer Partei als extremistisch, sind zu Recht hoch.
  • Die AfD hat sich in den vergangenen Jahren beständig radikalisiert, ist immer offener rassistisch, islamfeindlich und demokratieverachtend aufgetreten.
  • Die Kölner Entscheidung mahnt zu Sorgfalt: Die Hürden für ein Verbotsverfahren müssen wohlüberlegt sein, gut vorbereitet und lückenlos begründet.
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